behid
30.10.2008, 22:03
Hallo zusammen,
vielleicht ein interessanter Hinweis für alle in der Chirurgietätigen unter uns. Entsprechend einem Urteil ist ein Arzt nicht verpflichtet den Patienten mündlich über Risiken eines Eingriffs aufzuklären, wenn der Patient bereits einen Informations- und Aufklärungsbogen unterzeichnet hat und nicht deutlich zu erkennen gibt, dass er etwas nicht verstanden hat....
Weiterlesen bitte hier
http://news.doccheck.com/de/article/147042-urteil-keine-weitere-aufklaerungspflicht/?utm_source=DC-Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter-DE-Arzt+%284x%2FWoche%29-2008-10-30&mailing=2981&dc_user_id=94095eaa3750d486bc9674e3a30d9613
Gruß
Behid
vielleicht ein interessanter Hinweis für alle in der Chirurgietätigen unter uns. Entsprechend einem Urteil ist ein Arzt nicht verpflichtet den Patienten mündlich über Risiken eines Eingriffs aufzuklären, wenn der Patient bereits einen Informations- und Aufklärungsbogen unterzeichnet hat und nicht deutlich zu erkennen gibt, dass er etwas nicht verstanden hat....
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http://news.doccheck.com/de/article/147042-urteil-keine-weitere-aufklaerungspflicht/?utm_source=DC-Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter-DE-Arzt+%284x%2FWoche%29-2008-10-30&mailing=2981&dc_user_id=94095eaa3750d486bc9674e3a30d9613
Gruß
Behid