Brady
21.10.2008, 16:11
Grundlage jeder Patientenverfügung ist das Recht jedes Menschen, zu entscheiden, wie und ob er medizinisch behandelt wird. Kein Mediziner darf gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten Behandlungen vornehmen. Zugleich ist jeder Arzt allerdings auch grundsätzlich verpflichtet, ärztliche Hilfe zu leisten. Falls der Mediziner davon ausgeht, dass es eine Heilungschance gibt, ist er also verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. nicht abzubrechen.
Weiterlesen hier: Hintergrund: Patientenverfügung | tagesschau.de (http://www.tagesschau.de/inland/meldung126256.html)
Iris Schlemmer, Deutsche Hospiz Stiftung | tagesschau.de (http://www.tagesschau.de/interaktiv/chat/chatprotokoll218.html)
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