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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Situation der Alten- und Pflegeheime in Deutschland



Brady
11.02.2008, 18:15
In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht jedes Heim muss jede Form anbieten. Am verbreitetsten sind der Form nach die Altenpflegeheime Die Zahl der Pflegeheime, als wichtigster Heimform, ist in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent auf 10424 Heime gestiegen. Die meisten bieten vollstationäre Dauerpflege an. Speziell mit Angeboten für an Demenz erkrankte Personen sind deutlich weniger Einrichtungen ausgerichtet.
Im gehobenen (teuren) Marktsegment der Luxusklasse überwiegen die Altenheime, insbesondere die Altenheimketten. Die Bezeichnung im Firmennamen hat mit dieser rechtlichen Unterteilung nichts zu tun. Sehr oft wird durch größere Konzerne mit dem Begriff Stift oder Residenz geworben Kuratorium Wohnen im Alter, Augustinum Rosenhof, Tertianum). Die Begriffe sind auch nicht an die Gemeinnützigkeit gebunden.
Die Wohnform „Betreutes Seniorenwohnen“, die in den letzten 10 Jahren massiv ausgeweitet wurde, ist in diesem Sinne kein Altenheim, sondern eine Form des Miet- oder Eigentumwohnungsbaus.
In Deutschland bestimmt das SGB XI (Pflegeversicherungsgestz) die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) die baurechtlichen Anforderungen und das heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungrechte der Bewohner. Darüber hinaus werden Alten- und Pflegeheime durch die so genannte Heimaufsicht(oft angesiedelt bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern) regelmäßig kontrolliert. Diese achtet unter anderem darauf, das die Heimmindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende VO) eingehalten wird, die aber gegen ihren Wortlaut nicht vorschreibt, wie viele speziell ausgebildete Altenpflegerinnen und -pfleger im Verhältnis zur Anzahl der pflegebedürftigen Bewohner beschäftigt werden müssen. Als Vertragspartner der Heime achtet der Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen (MDK) für die Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages.
Die staatliche Heimaufsicht wie auch der MDK der Versicherungen sind zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität. Im Rahmen der und im Heimgesetz gibt es dazu Rahmenbestimmungen und teilweise Mindeststandards. Wenn für die Bewohnerin oder den Bewohner die Gefahr eines körperlichen Schadens eintreten kann oder bereits eingetreten ist, wird dies gefährliche Pflege“ genannt. Auch unterlassene Hilfeleistung wäre solch ein Fehler.
Im Bereich der psychosozialen Betreuung ist die Feststellung von Pflegefehlern schwerer zu definieren, aber immer, wo auch im sonstigen Strafrecht von Beleidigung oder Verletzung persönlicher Rechte auszugehen wäre, muss dies auch in der Pflege als Grenze angenommen werden. Aufgabe der Fach- und Disziplinarvorgesetzten innerhalb der Einrichtungen ist es für die Beachtung dieser Regeln zu sorgen. Die externe Heimaufsicht nach dem Heimgesetz ist eine weitere Kontrollinstanz.
Viele Einrichtungen erklären, dass sie aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen können. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: „es <handelt> sich um die größte soziale und humane Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg“.
In manchen Einrichtungen der Altenhilfe werden noch überholte Organisations- und Führungsstrukturen verwendet. Kosten- und Leistungsmanagement sowie IT werden in zu geringem Umfang eingesetzt. Dies führt evtl. zu einer Verschwendung von personellen Ressourcen. Die für die Altenhilfe zuständige Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden.



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