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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion: Uneinheitlich geregelt:Antithrombosestrümpfe



Schnecke
26.08.2008, 17:35
Ist das in Euren Krankenhäusern auch so uneinheitlich geregelt:

Auf den chirurgischen Stationen (egal ob Abdominal- oder Unfallchirurgie, Urologie, Gynökologie...) bekommen die Pat. ATS und müssen die auch meist bis zur Entlassung tragen, trotz Antithrombosespritze.

Wenn die Pat. dann in die Innere verlegt werden, heisst es; "Nee, die können Sie weglassen, die bringen eh kaum was, sitzen nie richtig und rutschen nur runter. Außerdem kriegen Sie bei uns ja ´ne Antithrombosespritze..." Die Pat. sind dann etwas irritiert.*grübel*

Aber bei uns ist das so; in den chirurgischen Bereichen heisst es "Ja" zu ATS, bzw. "Auf jeden Fall!" und in der Inneren sind sie verpönt, bzw. wenn jemand wirklich Kompressionsstrümpfe braucht, werden die Pat. vom Sanitätshaus vermessen und die Strümpfe dementsprechend angepasst - damit der Pat. auch richtige ATS hat!

Wie wird das bei Euch gehandhabt?*???*


Schnecke

pffanja
26.08.2008, 18:41
Wie wird das bei Euch gehandhabt?*???*



Genau so chaotisch wie bei dir!

Begründungen gibts auch exakt die gleichen.

Michl
03.09.2008, 16:35
Hi,

bei der Diskussion muss man differenzieren zu welchem Zweck die ATS eingesetzt werden. Ein maßangefertigter Kompressionsstrumpf entfaltet seine Wirkung am mobilen Patienten, während die herkömmlichen ATS in der post-operativen Prophylaxe für den überwiegend liegenden Patienten gedacht sind.
Für post-operative Maßnahmen sind internistische Kliniken genauso wenig zu begeistern, wie Chirurgen für Insulinpläne oder Blutdruckeinstellungen.

Der Nutzen, bei falsch ausgemessener oder falsch sitzender ATS sowieso, ist ja wohl generell umstritten. Unsere Ärzteschaft argumentiert mit dem "forensischen Risiko".
Da wird auch gerne mal außer Acht gelassen, dass es auch Kontraindikationen für ATS gibt.

Grüße
Michl

Schnecke
03.09.2008, 16:46
Unsere Ärzteschaft argumentiert mit dem "forensischen Risiko".


Und was ist damit gemeint?!!

Michl
03.09.2008, 18:27
Und was ist damit gemeint?!!

Dass sie für eingetretene Thrombosen und Embolien juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn ein geschädigter Patient oder Angehöriger Klage erhebt und nicht alle möglichen Maßnahmen zur Prophylaxe verordnet waren.

Grüße
Michl