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Brady
24.03.2008, 21:14
Karlsruhe: Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter veröffentlichen
Donnerstag, 20. März 2008

Karlsruhe – Gesetzliche Krankenkassen müssen die Gehälter ihrer Vorstände weiterhin veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/) entschieden. Diese gesetzliche Pflicht sei verfassungsgemäß, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss. Die Regelung verfolge den „legitimen Zweck“, Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen zu schaffen. Damit werde dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Weiterlesen hier: Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Karlsruhe: Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter veröffentlichen" (http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31770)