Brady
03.02.2008, 11:20
Altenpflegegesetz
Das deutsche Altenpflegegesetz(AltPflG) regelt bundeseinheitlich die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Es legt ferner die Voraussetzungen fest, unter denen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger erteilt wird oder widerrufen werden kann.
Das Gesetz befasst sich dagegen nicht mit der Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Diese Rechtsmaterie fällt in den Kompetenzbereich der Bundesländer und ist in den dortigen Rechtsordnungen geregelt. Auch die Berufsausübung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger wird - wie der Name des Gesetzes aber vermuten lassen könnte - im AltPflG nicht reglementiert.
Weiterlesen hier: http://www.pflegewiki.de/wiki/Altenpflegegesetz
Das deutsche Altenpflegegesetz(AltPflG) regelt bundeseinheitlich die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Es legt ferner die Voraussetzungen fest, unter denen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger erteilt wird oder widerrufen werden kann.
Das Gesetz befasst sich dagegen nicht mit der Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Diese Rechtsmaterie fällt in den Kompetenzbereich der Bundesländer und ist in den dortigen Rechtsordnungen geregelt. Auch die Berufsausübung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger wird - wie der Name des Gesetzes aber vermuten lassen könnte - im AltPflG nicht reglementiert.
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