PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtig! Arbeitszeitschutzgesetz



diamondice
20.01.2010, 08:14
Hallo,

unsere Dienstzeiten sind ohne vorherige Ankündigung verändert worden, mit Zustimmung der MAV und bereits ab 01.02.

Bisher war es so (5 Tage Woche):

Früh: 06.30 - 14.42
Spät: 12.18 - 20.30

Ab 01.02.:

Früh: 06.30 - 14.42
Spät: 13.00 - 21.12

Nachtdienst in beiden Fällen 20.00 - 06.45

Der kurze Wechsel ist damit noch kürzer geworden und ich habe echt Skrupel den so zu planen. Dazu kommt die Info, dass die Berufsgenossenschaft z.B. bei einem Wegeunfall aus der Zahlungspflicht kommt, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

Kann mir dazu und zur Zulässigkeit des kurzen Wechsels jemand etwas sagen?

Cassiopaia
20.01.2010, 10:00
Hallo Diamondice,

was meinst du mit "kurzer Wechsel"?
Ein Wechsel von eurem Spätdienst bis 21.12 auf den Frühdienst um 6.30 ist ganz sicher nicht zulässig!
Soweit mir das bekannt ist, ist das eine gesetzliche Vorschrift, daß zwischen zwei Schichten 10 Stunden Pause einzuhalten sind.
Ich kenne es, daß es anders gehandhabt wird, ich selber weigere mich aber so zu arbeiten und mein Chef hats auch noch nie von mir verlangt. Ich halte das für unverantwortlich. Ein Wechsel von 20 auf 6 Uhr ist schon schwer...und ungesund!

Mit welcher Erklärung rechtfertigt man eine Überschneidungszeit SD/ND von 1,25 h???

Liebe Grüße,
Cassio

diamondice
20.01.2010, 11:01
Hi,

mit "Kurzer Wechsel" meine ich den direkten Übergang von SD in den FD. Das ist bisher so gelaufen, mit den alten Dienstzeiten. Die PDL argumentiert nun, dass man das ja schon immer so gemacht hätte.

Erklärungen oder Rechtfertigungen sind dazu nicht abgegeben worden. Aus meiner Sicht gibt es auch keine. Nur Nachteile kann ich erkennen.

Cassiopaia
20.01.2010, 13:16
Auf der Seite des Justizministeriums im Arbeitszeitengesetz hab ich folgenden § gefunden:

§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen)




Allerdings sollte man vielleicht dort weiterlesen...etwas später kommen nämlich Ausnahmeregelungen...das war jetzt zuviel Amtsdeutsch für mich!

Weiterlesen hier: ArbZG - Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html)

Liebe Grüße,
Cassio

diamondice
20.01.2010, 15:16
Vielen Dank für den Link.

Ich habe gerade mit einer Kollegin gesprochen. Das Dienstplanprogramm ist geändert und nimmt den Wechsel von SD auf FD nicht mehr an. Das halte ich mal für richtig.

Ich bin gerade dabei den Plan für März vorzubereiten und mir schwant Böses. Das wird bei uns nicht mehr funzen, da ich bestimmte Personen für viele verschiedene pflegetherapeutische Angebote zu bestimmten Zeiten brauche. Und das beinhaltet einen Wechsel der Dienstzeiten. Auch mit Zwischendiensten ist das nicht mehr auszugleichen, ausser ich bekomme mehr Personal. :Quichotte

Duria
20.01.2010, 17:57
Hi Diamondice,

gibt es denn bei Eurer Besetzung nicht die Möglichkeit, einen versetzten Spät-/ bzw Frühdienst zu machen?

Wir sind auch darauf angewiesen, dass "kurze Wechsel" möglich bleiben und unser Dienstplanprogramm zeigt uns eine Fehlermeldung, wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht eingehalten wird, also mindestens 10 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten ...

Also gibt es Wechsel von S1 (geht bis 20.00h) auf F1 (beginnt 6.00h)
S3 (geht bis 21.00h) auf F3 (beginnt um 7.00h)

Bei uns reicht es, wenn ein Spätdienst - Mitarbeiter die Übergabe macht, der bleibt bis 21.30h, der Nachtdienst beginnt um 21.15h.

lieben Gruß Duria

eunerpan
20.01.2010, 18:25
Nabend zusammen


Habe das gleiche Problem wie Diamondice...bin ja auch im gleichen Haus...

Die Aussage, die ich bekommen habe war das die Mitarbeiter den kurzen Wechsel auf eigenen Wunsch machen können, ich das dann aber im Dienstplan kennzeichnen muss.... allerdings bleibt dann noch das Problem mit dem Wegeunfall*???*

Und NEIN, ich habe nun wirklich keinen Spass mehr am Dienstplan gestalten, musste heute noch den Februar umschreiben und hab fast schlagartig ein Magengeschwür bekommen *aufhaeng*


Lieben Gruß

Eunerpan

diamondice
21.01.2010, 05:49
Ich kann hier jetzt nicht alle speziellen Anforderungen die der Dienstplan haben muss schreiben. Sonst wird das ein Buch.:bleek

Nur soviel: Ich habe im Tagdienst 4 VZ-Kräfte, 2 Halbtagskräfte + 1 Kraft von 8 - 13 Uhr

Nacht: 2x VZ, die im Urlaub oder bei Krankheit vertreten werden müssen.

Der Beginn des Nachtdienstes um 20.00 Uhr ist in Stein gemeißelt.

Ich habe schon mal überlegt gar keinen SD mehr zu planen sondern nur noch einen Zwischendienst bis 20.30 Uhr. Aber dazu müsste ich erst mal verstehen was die PDL mit der ganzen Sache bezweckt. Ich werde wohl erst mal den Sherlock Holmes geben müssen.

@eunerpan: Schön Dich mal wieder zu lesen.

diamondice
22.01.2010, 15:36
So,

ich habe fertig.eek!

Das Ding von Dienstplan ist grausam, aber ich kriege es nicht anders zusammen und es ist ohne kurze Wechsel. Die PDL hat mir heute noch einmal gesagt, dass ich diese als Wunschdienst eintragen darf. Mache ich aber nicht!

Ich habe den Plan mal hochgeladen, vielleicht mag ja mal jemand lachen oder sich dazu äußern.

Legende:

F 06.30 - 14.42
Z2 08.00 - 16.12
Z3 08.30 - 16.42
Z4 09.00 - 17.12
Z6 10.30 - 18.42
S 13.00 - 21.12
D 08.00 - 13.00
N 20.00 - 06.45

Ich darf nur 5 Tage am Stück planen, danach min. 1 Tag frei.

Die einzelnen Personen:

SL : Muß da sein 1./3./5. Mittwoch um 9.00 Uhr
Ab 9.3. Dienstags 15.00 - 16.00 Uhr
Möglichst Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr

SSL: Muß da sein: Montags 09.45 - 10.45 Uhr
Mittwochs : 15.15 - 16.15 Uhr
Donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr
1./3./5. Mittwoch um 9.00 Uhr

KS A: Hat einen Vertrag ohne ND und mit Dienst im Frühbereich Mo-Mi
Do und Fr Ambulanz

KS B: Soll eigentlich in Gruppen hospitieren, keine Chance

KS C:Muss da sein: Donnerstag ab 09.00 Uhr
Ab 9.3. Dienstags 15.00 - 16.00 Uhr

Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Viel Spass damit!:Bäh:

eunerpan
22.01.2010, 21:22
Huhu


Na immerhin hast du schon nen März Dienstplan Lach

Und die letzte Zeile finde ich besonders gut *kicher* schade das wir das in dem Programmnicht eintragen können

Hast aber Recht das ist alles kein Spass mehr und ich verzweifel auch gerade immer mehr .... zumal jetzt auch immer mehr motzen, dass sie nicht am We spät/spät oder früh/früh arbeiten wollen...das wird ein Spass


LG

Eunerpan

Michl
24.01.2010, 15:27
Hi,

erstmal möchte ich darauf hinweisen, dass die gesetzliche Ruhezeit 11 Stunden beträgt und nicht 10 Stunden. Es gibt aber tatsächlich die Möglichkeit, sich verkürzte Ruhezeiten genehmigen zu lassen. Ich denke, dass die Gewerbeaufsicht dafür zuständig wäre. Wir haben auf jeden Fall die Genehmigung den "kurzen Wechsel" mit nur 9 Std. Ruhezeit 2mal in 3 Wochen zu vollziehen. Dienstplanung ist sonst wirklich gruselig, ich merke das immer bei den Minderjährigen.
Was mich dann wirklich bei Euch wundert, (bei der Gewissenhaftigkeit, wie Ihr die Ruhezeiten einhaltet) ist die Dauer Eueres Nachtdienstes?! Ist das Bereitschaftsdienst? Die Dienstzeit ist ja bis auf die letzte Minute ausgereizt. Da darf aber gar nix am Morgen auf dem Weg zur Stempeluhr dazwischenkommen ;-) Ich verstehe ganz ehrlich gesagt den Sinn dieser Dienstzeitenänderung nicht, wenn man nicht durch das Verschieben nach hinten den Nachtdienst verkürzt. Oder gibt´s da abends so eine Arbeitsverdichtung, dass sich die Schichten nun länger überschneiden müssen?

Ja, wir Dienstplanschreiber sind nicht zu beneiden. Auf der einen Seite möchte man natürlich seinen Mitarbeitern einen den individuellen Bedürfnissen entsprechende Dienstplan präsentieren, auf der anderen Seite ist man an so viele fixe Bestimmungen gebunden und möchte das ganze dann am Ende noch gerecht für alle haben.

Grüße
Michl

Duria
24.01.2010, 16:04
erstmal möchte ich darauf hinweisen, dass die gesetzliche Ruhezeit 11 Stunden beträgt und nicht 10 Stunden. Es gibt aber tatsächlich die Möglichkeit, sich verkürzte Ruhezeiten genehmigen zu lassen

Oh. Dann muss ich mal bei uns nachfragen, ob es so eine Genehmigung gibt ... man munkelt derzeit, dass sogar noch kürzere Wechsel möglich sein sollen, wenn der Arbeitnehmer dies aus eigenem Interesse machen will. Ich wollte nächste Woche mal bei unserem Personalrat nachfragen ... werde dann berichten ..

schönen Sonntagabend
Gruß Duria

(die noch mit den Tücken der neuen Technik und Optik hier kämpft *gg*)

Cassiopaia
25.01.2010, 12:32
Oh. Dann muss ich mal bei uns nachfragen, ob es so eine Genehmigung gibt ... man munkelt derzeit, dass sogar noch kürzere Wechsel möglich sein sollen, wenn der Arbeitnehmer dies aus eigenem Interesse machen will.

Und wie ist das dann mit Unfällen??? (Ich meine nicht Wegeunfälle, sondern auf Arbeit, wegen Übermüdung zum Beispiel) Ist das dann auch auf eigene Gefahr? Ich kenne diese Ausnahmeregelungen nicht. Halte sie auch für unverantwortlich. Im moment muß man ja nicht Angst um seinen Job haben, aber was ist in anderen Zeiten? Da ist das mit der Freiwilligkeit doch reine Farce, oder?

diamondice
25.01.2010, 15:31
Hallo,

der ND ist reine Arbeitszeit mit 45 Min Pause. Stempeluhren gibt es bei uns nicht.

Ich kann mir die Änderung auch erst mal so kaum erklären und habe noch keine Ahnung was ich im Spät nach 20.30 Uhr machen soll. Meine Patienten zeigen mir völlig zurecht nen Vogel, wenn ich da noch Bezugspflegegespräche führen will.

Michl
25.01.2010, 21:18
Ich kenne diese Ausnahmeregelungen nicht. Halte sie auch für unverantwortlich.
Man muss ja nur 15 Jahre zurückgehen. Da war das Gewechsele eher die Regel als die Ausnahme. Es gab sogar Kliniken, die nur im "Schaukeldienst" arbeiteten.. spät-früh-spät-früh...
Wenn man auch mal so gearbeitet hat, ist man wahrscheinlich nicht so geschockt von jetzigen unregelmäßigen Ausnahmen. (V.a. wenn man sie dann noch für private Wünsche einsetzen kann)

So rein arbeitsmedizinisch sind so kurze Ruhezeiten natürlich abzulehnen. Kürzere Ruhezeiten vermeiden lediglich, dass man aufwendige Änderungen in der ganzen Organisation vornehmen muss. Von daher eigentlich schade, dass es Ausnahmeregelungen gibt. Auf Stationsebene würde alles zusammenbrechen, wenn am Morgen zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr nicht die höchste Personaldichte wäre.. ebenso wie abends von 19.30 Uhr bis 21.15, wenn der Aufwachraum "ausräumt" und die Erstversorgungen auf Station erfolgen, sowie Notfälle eintrudeln.

OK, das ist aber nicht das Thema ;-)
Die Gesetzesgrundlage, die die Verkürzung auf 9 Std. bei uns zulässt, kenne ich nicht. Ich kenne aber unseren Personalrat ;-) und weiß, dass dies nicht hingenommen werden würde, wenn der rechtliche Bedenken hätte.

n8 Michl (dem in dieser Woche noch ein kurzer Wechsel bevorsteht)

Duria
02.02.2010, 19:12
Hallo Zusammen,



Natürlich gelten auch bei uns die 11 Stunden Ruhezeit. Diese kann in Einzelfällen, wenn der Mitarbeiter dies wünscht, oder damit einverstanden ist auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn anschließend angemessene Freizeit gewährt wird.


ich habe von unserem PR die PDF Datei (die hoffentlich angefügt ist) bekommen. Ist vielleicht für den ein oder anderen ganz interessant ...


lieben Gruß Duria